Mein Kind ist krank!
- Abmelden bei der entsprechenden Lehrperson:
- Brüttelen: 032 313 27 62
- Treiten: 032 313 32 88
- Müntschemier: 032 313 22 29
- Abmelden beim Bus: 079 833 12 48
- Abmelden beim Mittagstisch: 079 687 24 31
Auszug aus der Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen
- Absenzen gelten insbesondere aus folgenden Gründen als entschuldigt:
- Krankheit oder Unfall des Kindes
- Krankheit in der Familie des Kindes
- Todesfall in der Familie des Kindes
- Vorhersehbare Absenzen können insbesondere aus folgenden Gründen als entschuldigt anerkannt werden:
- Arzt- und Zahnarztbesuche
- Prüfungsaufgebote
- Besuch bei der Erziehungsberatung oder beim jungendpsychiatrischen Dienst
- Wohnungswechsel der Familie bis zu 2 Tagen
- ärztlich verordnete Therapien
- Dispensationen sind insbesondere möglich
- bis zu einem halben Tag pro Woche für den Besuch von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur
- im Rahmen der benötigten Zeit für die Förderung ausserordentlicher intellektueller, sportlicher oder musischer Begabungen
- auf Antrag der EB, des jugendpsychiatrischen Dienstes für das Fernbleiben von einzelnen Fächern wegen gesundheitlicher Einschränkungen, Lernbehinderungen oder komplexer Lernstörungen
- bis höchstens 2 Wochen pro Schuljahr für Familienferien, wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen, oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während der Schulferien möglich ist.
- Für verpassten Unterricht wegen Absenzen und Dispensationen wird in der Regel kein Nachholunterricht erteilt.
- Die Eltern geben Absenzen, die nicht voraussehbar sind, der Klassenlehrkraft im Nachhinein bekannt. Die Eltern geben Absenzen, die voraussehbar sind, vorgängig der Klassenlehrkraft bekannt. Die Klassenlehrkraft kann Arztzeugnisse oder andere Bestätigungen einfordern.
- Die Eltern reichen Dispensationsgesuche spätestens 4 Wochen im Voraus schriftlich und begründet bei der Schulleitung ein.
Bezug von freien Halbtagen
Freie Halbtage bitte auch als Absenz über Klapp melden, oder mit dem Talon aus dem Jahresrückblick.
Die fünf Halbtage (einzeln oder zusammenhängend) können pro Schuljahr ohne Gesuchstellung und ohne Angabe von Gründen frei gewählt werden. Sie können unabhängig von anderen Abwesenheiten oder Dispensationen im Rahmen dieser Weisungen bezogen werden. Die Klassenlehrperson ist spätestens am Vortag über den beabsichtigten Bezug schriftlich zu orientieren. Es braucht die Unterschrift der Eltern. Eine Übertragung nicht bezogener Halbtage auf ein nachfolgendes Schuljahr ist nicht möglich. Die Eltern bzw. die Schülerinnen und Schüler sind verantwortlich für das Vor- oder Nachholen des verpassten Unterrichtsstoffes.