Ihr Kind soll ein gutes Leben haben.
Ihr Kind soll neue Sachen lernen.
Und Ihr Kind soll zur Schule gehen.
Alle Kinder und Jugendlichen dürfen zur Schule gehen.
Auch Ihr Kind darf zur Schule gehen.

Vielleicht hat Ihr Kind eine Behinderung.
Und Ihr Kind kann deshalb etwas nicht so gut.
Jeder Mensch kann etwas nicht so gut.
Das gehört zu unserem Leben.
Alle Menschen sind verschieden.
Dadurch wird unser Leben spannend.
In unseren Schulen bekommt Ihr Kind die passende Hilfe.
Hier finden Sie wichtige Informationen
über die Schulen im Kanton Bern.

Zusammenarbeit Eltern-Schule

Eltern und Volksschule sind per Gesetz zur Zusammenarbeit verpflichtet. Wichtig für die Zusammenarbeit sind ein regelmässiger Informationsaustausch sowie gegenseitiges Verständnis, Vertrauen und Respekt. Im Mittelpunkt stehen stets das Wohlergehen und der Lernprozess des Kindes.

Bei Fragen oder Anliegen der Eltern ist die Klassenlehrperson immer die erste Ansprechpartnerin. In Absprache mit ihr dürfen Eltern jederzeit einen Unterrichtsbesuch machen.

Die Schule informiert die Eltern über Unterrichtsinhalte, wichtige Ereignisse und Vorhaben im Zusammenhang mit dem Unterricht (Anlässe, Schulreisen usw.) und dem Schulbetrieb (Zuteilung zu Schule oder Klasse, Unterrichtszeiten, Lehrmittel, Schulregeln usw.). Diese Informationen erfolgen schriftlich oder an Elternabenden.

Ein zentrales Element für die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist das Standortgespräch.

Die Eltern sind gebeten, die Klassenlehrperson zu informieren, wenn das Kind an Krankheiten leidet oder regelmässig Medikamente einnehmen muss oder bei Vorkommnissen, die die Entwicklung und Aufmerksamkeit des Kindes beeinträchtigen.

Es ist wichtig, dass die Eltern verstehen, was an einem Elternabend oder bei einem Standortgespräch besprochen wird. Es ist auch wichtig, dass die Eltern ihre Anliegen ausdrücken und ihre Fragen stellen können. Falls die Eltern zu wenig gut Deutsch sprechen können, kann eine Übersetzerin oder ein Übersetzer beigezogen werden.

Alle wichtigen Entscheide zur Schullaufbahn des Kindes (zum Beispiel Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I oder Zuweisung in eine Besondere Klasse) werden mit dem Kind und den Eltern besprochen.

Die Eltern haben das Recht, durch die Lehrpersonen des Kindes und die Schulleitung informiert, angehört und beraten zu werden. Die Eltern dürfen alle Akten einsehen, die das eigene Kind betreffen. Ein Schullaufbahnentscheid wird durch die Schulleitung verfügt und muss den Eltern schriftlich und begründet eröffnet werden. Sind Eltern mit dem Entscheid nicht einverstanden, haben sie die Möglichkeit, innert 30 Tagen eine Beschwerde beim Schulinspektorat einzureichen.